Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2023


I. Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt.

Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist für Vertragsänderungen und -ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen.


II. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang in Düsseldorf die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Diese kann auch maschinell erstellt werden.

Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.

Wir können Konstruktions- und Formänderungen der Ware vornehmen, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird und diese unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumutbar sind.

Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit haftet der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit von ihm gelieferter Unterlagen und Informationen, die Einfluss auf die Eignung der von uns vorgeschlagenen Systemlösung für die vorgesehene Verwendung haben.


III. Lieferung

Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben. Sie sind nur dann bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung; wenn Rückfragen erforderlich sind, erst nach Eingang der Klarstellung aller Punkte. Falls Anzahlungen vereinbart sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Eingang der ersten Zahlung.

Sofern Vertragsgegenstand der Kauf einer Sache ist, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Wir sind in berechtigten Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen, befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit oder Nichtlieferbarkeit von Waren usw. -, auch bei Vorlieferanten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und auch innerhalb eines Verzuges nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer sind wir berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei Unmöglichkeit haben wir das Recht wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern werden. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten, wenn ihm infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferungen nicht zugemutet werden kann.

Wir behalten uns in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Massgabe, dass wir unsererseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Lieferung durch unseren Lieferanten selbst nicht zu vertreten haben.

Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.


IV. Versand und Gefahrübergang

Erfüllungsort für die Lieferung ist - bei Lieferung ab unserem Lager - unser Lager, sonst der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und Transportmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht schon mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob- und cif-Geschäften - auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit Absendung der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über. Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.


IV.a Versand und Gefahrübergang

Die Waren werden gemäss den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet, die auf der jeweils gültigen SBT-Preisliste basieren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige SBT-Preisliste.

Ersatzteile und Zubehör liefern wir zuzüglich Fracht und Verpackung.

Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aufgrund von Liefer- und Leistungsfristen später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird.

Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung wird die Zahlung netto sofort mit Zugang der Rechnung fällig.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Erklären wir uns mit Wechselzahlungen ausnahmsweise einverstanden, nehmen wir nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel an. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Die Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels übernehmen wir keine Haftung.

Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von unserer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.

Alle unsere Forderungen werden im übrigen sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auszuführen bzw. zugesagte Warenkredite in diesem Falle zu vermindern oder ganz aufzuheben. Sind Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn sowie weiterer Schäden vor.

Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


V. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Waren werden gemäß den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet, die auf der jeweils gültigen SBT-Preisliste basieren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei einem Warenwert unter 30,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,95 €.
Darüber erfolgt die Lieferung versandkostenfrei innerhalb Deutschlands (außer Inseln).
Die zusätzliche Servicepauschale (Versicherung und Nebenkosten) in Höhe von 3,98 € wird unabhängig vom Warenwert berechnet und fällt immer an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige SBT-Preisliste.

Ersatzteile und Zubehör liefern wir zuzüglich Fracht und Verpackung.

Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aufgrund von Liefer- und Leistungsfristen später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird.

Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung wird die Zahlung netto sofort mit Zugang der Rechnung fällig.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Erklären wir uns mit Wechselzahlungen ausnahmsweise einverstanden, nehmen wir nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel an. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Die Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels übernehmen wir keine Haftung.

Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von unserer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.

Allle unsere Forderungen werden im übrigen sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auszuführen bzw. zugesagte Warenkredite in diesem Falle zu vermindern oder ganz aufzuheben. Sind Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn sowie weiterer Schäden vor.

Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


VI. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzube- und -verarbeiten. In diesem Fall erfolgt die Be- und Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Wir erwerben das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgte die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neunen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist.

Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Wir können die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sich insbesondere mit der Bezahlung einer uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet. Andere unser Eigentum gefährdende Verfügungen, wie Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind unzulässig.

Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung unserer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen einschließlich Einlösung aller Schecks und gegebenenfalls akzeptierter Wechsel als zu unseren Gunsten vereinbart.

Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherungen unsere gesamten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.

Wenn der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, sich insbesondere in Zahlungsverzug befindet, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Wir sind dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde trägt die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.


VII. Gewährleistung

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen sowie Transport- und Verpackungsschäden sind vom Kunden sofort beim Eintreffen der Ware auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung der Ware, durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.

Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde von Dritten weitere Hard- und/oder Software dem System hinzufügt bzw. installiert und hierdurch die Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten und/oder installierten Hard- und/oder Software beeinträchtigt wird. Entsprechendes gilt für Software, die der Kunde von Dritten bezieht und die von uns im Auftrag des Kunden installiert wird, es sei denn, dass die Installation selbst fehlerhaft erfolgt. Uns im Rahmen der Beseitigung der Beeinträchtigung entstehende Kosten unterfallen nicht der Mängelbeseitigung, sondern sind vom Kunden zu tragen.

Im Falle eines Mangels können wir nach unserer Wahl diesen beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in unser Eigentum über, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden.

Schlägt die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich des mangelhaften Produktes Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. VIII.

Die Verjährungsfrist berechnet sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. IX Absatz 2.


VIII. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern wir ausnahmsweise auch bei leichter Fahrlässigkeit haften, beschränkt sich diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund.

Eine etwaige Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Regelung in Ziff. VIII, Absatz 1 unberührt.


IX. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, verjähren in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder gemäß Ziff. VIII, Absatz 3 haften. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls für Mängel bei einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum. Sofern uns der Lieferant eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt hat, geben wir diese an den Kunden weiter, der seine Ansprüche in diesem Fall direkt gegenüber dem Lieferanten geltend machen muss.


IX. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, verjähren in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder gemäß Ziff. VIII, Absatz 3 haften. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls für Mängel bei einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum. Sofern uns der Lieferant eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt hat, geben wir diese an den Kunden weiter, der seine Ansprüche in diesem Fall direkt gegenüber dem Lieferanten geltend machen muss.


X. Schlussbestimmungen

Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt. Die uns im Rahmen der Abwicklung, Störungsbehebung oder Neuinstallation vom Kunden überlassenen Datenträger werden in unserem Hause auf der Grundlage des Datenschutzgesetztes behandelt. In diesem Rahmen bedienen wir uns auch Drittunternehmen, die ebenfalls für eine Einhaltung des Datenschutzgesetzes einstehen.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Wiener Einheitskaufrechts (CSIG/UNCITRAL).

Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte übertragen.

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklage) sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten Düsseldorf. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.



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